Der Erfinder des PCR Tests, Nobelpreis Träge: Kary Mullis,r sagte sofort "das es Betrug" ist, mit PCR Tests eine Infektions nachweisen zu können. Auch viele Professoren schon damals, wie Prof. Ulrike Kämmerer. Bei Verbrecher Organistionen wie dem RKI, war es de "Goldene Standard" Viele Fragen, für das kriminelle Enterprise, die auch technisch einen derartigen Müll seit 20 Jahren als Betrugs Masche duldeten.
PCR Test, der totale Unfug, Impfstoffe und gut geschmiert: Christian Dorsten
Heute massiv gelöscht: die Verbrechen des Markus Söder, mit den PCR Tests
https://www.roche.de/presse/news/bundesgesundheitsminister-spahn-und-bayerischer-ministerpraesident-soeder-besuchen-roche
Sensations-Studie beweist unfassbare Fehlerquote bei PCR-Tests und fordert Konsequenzen
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https://report24.news/sensations-studie-beweist-unfassbare-fehlerquote-bei-pcr-tests-und-fordert-konsequenzen/
Veröffentlicht am von Illa
Das Fehlerprotokoll
Im Jahr 2003 entstand im Hamburger „Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin“ (BNI) der PCR-Test auf das Virus SARS-CoV, das das Schwere akute respiratorische Syndrom SARS verursachen soll. Entwickelt wurde er damals von Christian Drosten und seinem Kollegen Stephan Günther, auch Olfert Landt war mit TIB Molbiol schon dabei. [1] Seitdem haben Drosten und Landt diverse PCR-Protokolle bzw. ‑Kits geliefert einschließlich der Zutaten für den aktuellen „Drosten-Test“ schlechthin. Dieses PCR-Protokoll wurde am 13./14. Januar 2020 von der WHO veröffentlicht und die Publikation in einer Fachzeitschrift erfolgte wenig später: „Corman VM, Landt O, Kaiser M, et al. Detection of 2019 novel coronavirus (2019 nCoV) by real time RT PCR. Euro Surveill 2020; 25: 2000045“.
Erschienen ist die Arbeit am 23. Januar 2020 in Eurosurveillance [2], nachdem sie am 21. eingereicht und am Folgetag angenommen worden war – ein absoluter Rekord für einen als „Research“ deklarierten Artikel [3]. Für die Autoren war es wichtig, in dieser und nicht erst eine Woche später in der nächsten Ausgabe des Journals zu erscheinen und den Wettlauf um die Erstpublikation als Voraussetzung für viele Zitationen zu gewinnen, die wiederum in der akademischen Welt mitbestimmend für Sein und Nichtsein sind. Inzwischen ist die stattliche Anzahl von über 7000 Zitationen zusammengekommen [4] – allerdings haben dazu auch Kritiker des PCR-Protokolls beigetragen wie die Autoren des „Corman-Drosten Review Reports“ [5], die aufgrund schwerer Mängel von Eurosurveillance gefordert hatten, den Artikel von Corman et al. zurückzuziehen. Hier geht es um die Frage, ob das PCR-Protokoll für SARS-CoV‑1 von 2003 schon die gleichen Fehler aufwies wie sein aktueller Nachfolger für SARS-CoV‑2. Als Richtschnur dient dazu die Fehleranalyse des „Corman-Drosten Review Reports“.
Immer zu wenig Zielgene, falsche Anordnung: „was den Test … ungeeignet macht“
Drosten und weitere 25 Autoren (darunter die Niederländer Ron Fouchier und Albert Osterhaus sowie Herbert Schmitz vom BNI) publizierten 2003 im „New England Journal of Medicine“ (NEJM) die Arbeit „Identification of a Novel Coronavirus in Patients with Severe Acute Respiratory Syndrome“ [1]. Darin enthalten ist die Abbildung 1 mit dem Protokoll 6 für die PCR – genauer: die meist verwendete Realtime-PCR, deren Verlauf „in Echtzeit“ verfolgt werden kann. Dies sind die Angaben für die Testung (zwei Primer, eine Sonde) auf ein Zielgen, das sich auf der ORF1b-Region (Replikase-Gen RdRp) befindet und einen Abschnitt (Amplikon) von 77 Nukleotiden (bp) umfasst.
2004 publizierte Drosten als alleiniger Autor den Beitrag „Detection of SARS-Coronavirus in the LightCycler by S'-Nuclease Real-Time RT-PCR“ für ein Handbuch zur „Rapid Cycle Real-Time PCR“. [6] Darin war zusätzlich zum ORF1b-Protokoll ein weiteres zum N‑Gen von 128 Nukleotiden enthalten, das aber wohl erst zur Verfügung stand, als SARS schon wieder vorbei war. Drosten schrieb zu seinen Testanleitungen in diesem Buch:
„Sie können verwendet werden, um eine gültige Bestätigung von SARS in Übereinstimmung mit den von der WHO während der SARS-Epidemie 2003 herausgegebenen Richtlinien zu erhalten […]. Positive Befunde in einem der beiden Assays können durch den anderen querbestätigt werden. […]
Laboratorien, die RT-PCR zur Bestätigung von SARS einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass von der WHO vorgeschrieben wird, positive Befunde durch Wiederholung des Tests zu bestätigen
– aus einem anderen klinischen Probentyp des selben Patienten (z. B. Atemwegsprobe und Stuhl), oder
– aus dem gleichen Probentyp, der zu einem anderen Zeitpunkt entnommen wurde, oder
- aus derselben Probe mit einem Assay, der auf eine andere Genom-Region abzielt.
Idealerweise sollten immer zwei oder mehr Tests, die auf unterschiedliche Genom-Regionen abzielen, angewendet werden.“ [6]
Das Genom der SARS-Coronaviren ist ca. 30.000 Nukleotide lang. Der von den Primern begrenzte Abschnitt des Gens für ORF-1b hat die Position 18.187–18.264, der für das N‑Gen 28.176–28.286 – gemeinsam belegen sie den Bereich von 18.187 bis 28.286 [6] und damit ca. 10.000 Nukleotide, umfassen also nur ein Drittel des gesamten Genoms von SARS-CoV‑1. Damit kann bestenfalls angenommen werden, dass dieses Stück in der entnommenen Probe intakt vorhanden war – für den großen Rest gibt der Test keinerlei Informationen. Ein solches Bruchstück würde jedoch das gleiche Signal geben wie ein vollständig vorhandenes Genom und damit ist die positive Reaktion beider Zielgene kein Beleg für das Vorhandensein des intakten Virusgenoms geschweige denn die Fähigkeit des Virus zur Replikation als Voraussetzung für dessen Infektiosität. Das war auch ein Kritikpunkt am „Drosten-Test“:
„Selbst wenn wir also drei positive Signale (d.h. die drei Primerpaare ergeben 3 verschiedene Amplifikationsprodukte) in einer Probe erhalten, beweist dies nicht das Vorhandensein eines Virus. Ein besseres Primerdesign würde terminale Primer an beiden Enden des viralen Genoms haben. Dies liegt daran, dass das gesamte virale Genom abgedeckt wäre und drei positive Signale besser zwischen einem vollständigen (und damit potentiell infektiösen) Virus und fragmentierten viralen Genomen (ohne infektiöse Potenz) unterscheiden können.“ [5]
Bei den drei 2020 in Eurosurveillance genannten Zielgenen (RdRp‑, E‑, N‑Gen) wird etwa die Hälfte des Genoms nicht von den Tests erfasst, wie in der Graphik veranschaulicht wird. Weggelassen wurde aber schon im Januar 2020 das N‑Gen, wodurch sich der erfasste Bereich von 15.361 bis 26.253 erstreckt, also – wie bei SARS-CoV‑1 – auf ca. 10.000 Nukleotide und damit nur auf ein Drittel des gesamten Genoms. Seit Frühjahr 2020 ist es sogar üblich, nur auf das E‑Gen zu testen [7], also weniger als 1% des Genoms, um dann zu behaupten, man habe das Virus nachgewiesen und daraus eine Infektiosität mitsamt diversen „Maßnahmen“ plus „Impfung“ abzuleiten.
Diese Abbildung für die Kritik am „Drosten-Test“ läßt sich auf das PCR-Protokoll von 2003 übertragen und damit gilt nicht nur für SARS-CoV‑2, sondern auch für SARS-CoV‑1: „Der Test kann nicht zwischen dem ganzen Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden, was den Test als spezifisches Diagnosewerkzeug zur Identifizierung des SARS-CoV-2-Virus und zur Ableitung von Rückschlüssen auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet macht.“ [5]
Immer zu viele Zyklen, kein Cutoff: „so dass der Test … ungeeignet ist“
Coronavirus: Deutschland rechnete schon 2013 mit einem Ausbruch
Deutschland überrascht vom Coronavirus? Mitnichten, bereits 2013 rechnete die Bundesregierung mit einem möglichen Ausbruch und schlitterte 2020 trotzdem in die Katastrophe.Das war auch Kanzlerin Merkel, wie auch dem Gesundheitsminister Jens Spahn bekannt.…
Wir sind das deutschsprachige Kompetenz- und Referenzzentrum für alle Aspekte der Evidenzbasierten Medizin.
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Mafiöse Umtriebe! und plötzlich hat eine kleine Firma, die nie angemeldeten Test, die nie valuiert wurden, nie auf Evidenz gepfüft wurden alle Rechte, machen millionen damit.
Ein Profi Betrüger Christian Drosten und Mafiös aufgebaut die gut von Bill Gates geschmierte Charite! Profit mit Müll und angeblich alle Rechte an eine kleine Firma abgetreten!
Der Goldjunge
Verbirgt sich hinter der Dampfplauderei des Herrn Drosten womöglich anderes als humanistische Philanthropie?
von Erik R. Fisch, Jens WernickeFoto: Paolo Schorli/Shutterstock.com
Die Antworten der Charité auf unsere Pressefragen sind da (1) und lassen die näheren Umstände der Entwicklung und Verbreitung des sogenannten Drosten-Tests immer dubioser erscheinen. Laut Auskunft der Charité hat Prof. Christian Drosten den SARS-CoV-2-Test im Auftrag der Charité in seiner Arbeitszeit entwickelt. Die Urheberrechte liegen gemäß Technologietransferrichtlinie somit bei der Charité. Die Charité will eine mögliche Patent- oder sonstige Schutzfähigkeit noch nicht einmal geprüft haben, weil eine „gewinnorientierte Betrachtungsweise im Zusammenhang mit der Pandemie aus (ihrer) Sicht (…) nicht geboten“ sei. Pikant hierbei: Drosten hat der Charité die abgeschlossene Entwicklung seines Tests, dessen Blaupause er blitzschnell bei der WHO einreichte, entgegen seiner Meldepflicht gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz gar nicht erst angezeigt.
Die Charité lässt entgegen ihres angeblich rein humanitären Ansatzes dann aber zu, dass andere, wie insbesondere die auf Initiative von Prof. Drosten „von Beginn an“ auf reiner Vertrauensbasis — ohne Verschwiegenheitspflicht oder Wettbewerbsverbot — in die Entwicklung des SARS-CoV-2-Tests eingebundene „kleine“ Berliner Firma TIB Molbiol Syntheselabor GmbH mit einem Jahresgewinn vor Corona von circa 7,3 Millionen Euro sich eine goldene Nase verdient. Deren Geschäftsführer Olfert Landt lässt uns wissen, Prof. Drosten und er seien keine Busenfreunde, obgleich die beiden seit nunmehr 17 Jahren für jeden neuen Virus wie Vogelgrippe, Schweinegrippe, MERS, ZIKA et cetera immer als allererste mit einem neuen Test herausgekommen sind.
Ein eingespieltes Doppelpack: Prof. Drosten als wissenschaftliches Sprachrohr seiner renommierten Arbeitgeber Bernhard-Nocht-Institut und Charité, TIB Molbiol als eilfertige Produzentin der jeweiligen Drosten-Testkits. Bei den SARS-CoV-2-Testkits durfte TIB Molbiol der Charité sogar „sendetechnische Unterstützung“ bei Auslieferungen an Empfängerlabore in Thailand, Vietnam, Hongkong leisten, die Prof. Drosten persönlich ausgewählt hatte, also als erste Firma auf der Welt den Drosten-Test kostenlos versenden, ein diagnostisches Goody Bag sozusagen mit einem Empfehlungsschreiben aus dem wissenschaftlichen Olymp. Der Türöffner schlechthin.
Nachbestellungen, so darf man vermuten, erfolgen nicht bei Prof. Drosten sondern direkt bei TIB Molbiol. Dadurch habe TIB Molbiol jedoch, wie die Charité sich beeilt zu versichern, „keinen Wettbewerbsvorteil in Anspruch nehmen können“. Häh, noch nie was vom First-Mover-Vorteil gehört? Geht da was zwischen Prof. Drosten, Charité und TIB Molbiol?………………………………..
Dies ist Ihnen ja nicht nur bei SARS und bei MERS gelungen, wie es geradezu sträflich schlampig recherchiert in Ihrem Wikipedia-Eintrag heißt (2). Warum ist hier nicht erwähnt, dass Sie die gleiche heroische Leistung schon viele weitere Male vollbracht haben? Insgesamt mindestens sieben Mal — und das sind möglicherweise nur die einer breiteren Öffentlichkeit bekannten Erfolge!All den nachstehenden Viren sind Sie mit ihren cleveren Tests seit 2003 immer als erster auf den Leib gerückt: SARS-CoV (2003), Vogelgrippe (2005), Schweinegrippe (2009), Chikungunya Virus (2009), MERS (2012), ZIKA (2016), Gelbfieber Brasilien (2017) und SARS-CoV 2 (2020) (3).
…………
Verzicht auf Rechtsschutz aus Humanität? Das wäre ja mal was. Aber die Humanität scheint da doch ziemlich einseitig auf Seiten der Charité zu liegen, wenn man sich die unverhohlene Freude von TIB Molbiol Geschäftsführer Olfert Landt über die millionenfach verkauften SARS-CoV-2-Testkits vor Augen führt. Sein Sohn klebe wegen der schier unglaublichen Anzahl an Bestellungen nunmehr 60 Stunden pro Woche die Etiketten auf die Verpackungen seiner Testkits, lässt uns der Miteinreicher des Drosten-Testprotokolls bei der WHO wissen (8). …………..
Kann man nur hoffen, dass die Charité in all dem buchhalterischen Kuddelmuddel nicht unbemerkt insolvenzbedroht ist, sonst wäre ein Verzicht auf einen üppigen Vermögenswert wie ein Patent für den SARS-CoV-2-Test ja unter Umständen sogar noch als Gläuberbenachteiligung zu werten.
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https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Bei jedem Betrug dabei
oder ist mit Monsanto Giften überall dabei.
Dr. Jefferson (University of Oxford): Corona-Lockdown sinnlos
Das British Medical Journal (BMJ) berichtet in dem Artikel „Covid-19: four fifths of cases are asymptomatic, China figures indicate„, dass 4 von 5 testpositiven Coronapatienten keine Symptome zeigen. Dr. Thomas Jefferson, Epidemiologe und Research Fellow der University of Oxford, hinterfragt den Sinn des Lockdowns. Er kritisiert die öffentlichen Maßnahmen von Regierung und Behörden.
- Der RKI Chef, Lothar Wieler, ist direkt mit Bill Gates, der WHO, der Entwicklung neuer Impfstoffe verbunden, inklusive des korrupten EU Appates. Die John Hopkins Universität dabei, die Rockefeller Foundation, das WEF.
- Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des internationalen Netzwerks Global Research Collaboration for Infectious Disease Preparedness (GloPID-R) (seit Januar 2016)
- Mitglied im International Association of National Public Health Institutes Executive Board (seit Oktober 2017)
General: Hans-Ulrich Holterm dabei, Chef Arzt der Bundeswehr, bei vielen geheimen Auslands Einsätzen schon vor 30 Jahren dabei auch im Irak und Afrika: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ulrich_Holtherm