Siemens-Prozess in Griechenland schreitet voran
Der Prozess in Griechenland wegen der Siemens-Schwarzgelder schreitet trotz der Bemühungen deutscher Angeklagter voran, das Verfahren zu torpedieren.
Von der Staatsanwaltschaft des obersten Gerichtshofs Areopag wurden die Anträge der deutschen Staatsangehörigen Roland Koch, Reinhard Siekaczek, Rudolf Wolfgang und Ludwig Anton Heinrich Jasper abgewiesen, mit denen sie verlangten, dass der Beschluss des Athener Berufungsrichterrats aufgehoben wird, mit dem wegen der “schwarzen” Siemens-Kassen insgesamt 64 Personen – darunter auch 13 Deutsche – vor Gericht gestellt werden.
Es sei in Erinnerung gerufen, dass seit dem vergangenen März (2015) auf Beschluss des Athener Berufungsrichterrats wegen des Siemens-Falls gegen insgesamt 64 Personen ein Verfahren eröffnet wurde, damit sie wegen des berüchtigten “Vertrags 8002″ vor Gericht gestellt werden, der sich auf die Digitalisierung der öffentlichen Telefongesellschaft OTE bezog.
Areopag bietet der Verschleppungstaktik der Deutschen einhalt
Unter den 64 Angeklagten befinden sich Michalis Christoforakos, Christos Karavelas, Ilias Georgiou, Prodromos Mavridis, Thodoros Tsoukatos, 13 Deutsche, ehemalige Funktionäre der Muttergesellschaft sowie auch ehemalige leitende Angestellte der OTE. Die Verwickelten sind je nach Fall mit den Beschuldigungen der Schwarzgeldwäsche, der aktiven und passiven Bestechung sowie auch der Mittäterschaft bei diesen Taten konfrontiert.
Die in Rede stehenden vier Deutschen verlangten von dem Areopag, den Beschluss des Athener Berufungsrichterrats aufzuheben, mit dem gegen sie ein Verfahren eröffnet wird. Die vier in Rede stehenden Angeklagten vertraten, dass:
- es dem strittigen Beschluss an einer ausreichenden und ausführlichen Begründung mangelt,
- sie keine Kenntnis von dem – nicht in ihre Sprache (Deutsch) übersetzen – Antrag der Staatsanwalt erhielten, und
- eine Missachtung rechtskräftiger Urteile und des Prinzips der Nicht-Selbstbeschuldigung vorliegt, da Aussagen berücksichtigt wurden, die in der Vergangenheit in Deutschland gemacht wurde, was wiederum die Nichtigkeit des Verfahrens zum Ergebnis habe.
Der stellvertretende Staatsanwalt am Areopag, Charalampos Vorliotis, urteilte jedoch, es gehe kein Grund zur Betreibung der Aufhebung des strittigen Beschlusses einher, und vertrat unter anderem, es gehe absolut keinerlei Nichtigkeit des Verfahrens einher, da von dessen Inhalt die Rechtsanwälte der besagten vier Deutschen Kenntnis genommen hatten. Abschließend betont der Justizdiener, der Beschluss sei – wie von der Verfassung gefordert – vollständig und ausführlich begründet und missachte entgegen den Behauptungen der vier Deutschen auch keine rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen.
(Quelle: dikaiologitika.gr)
Das bankrotte Griechenland kauft natürlich Waffen ohne Ende, weil das Chaos von der US Mafia mit Goldman & Sachs organisiert wurde, man dafür nun Waffen in den USA kaufen kann.
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Greece to get soon 60 OH-58D Kiowa Warrior from USA
Stavros Markos um SManalysis - vor 21 Stunden
[image: [linked image]] From reliable defense magazine "EA&T" January issue claimed that Greece's long time demand approved, so we get 60 OH-58D Kiowa Warrior from USA since this type of helicopter get total retired from the US army. Whats mean this must be reliable because Greece don't think USA have a reason to keep all the around 368 OH-58D Kiowa Warriors in storage. So looks 2015 will be interesting to see Greece get armament with important equipments, also expect the 60 Kiowa Warrior, Greece ensured extra 8-10 for spare parts so far. This helicopter don't bring so much diffi... mehr »