Einreines Erpressungs Modell, was in Berlin, Brüssel regiert, mit frei erfunden Viren Gefahren, frei erfundenen Wuhan Geschichten.
|
Fake, Bilder, Videos aus Wuhan, Alles frei erfunden, wo es u.a. Fotos von Verkehrs Unfällen waren.
|
Alles Banden, die schon bei dem AIDs und Ebola Betrug, aktiv waren
Reise Terror, der Angela Merkel Banden, gegen den Balkan mit erfundenen „Hoch Risiko Gebieten
Moralisch haftbar
Nach Gerichtsbeschluss: RKI musste Teilnehmer am Krisenstab offenlegen
Epoch Times29. April 2021Aktualisiert: 29. April 2021 17:32
Es ist weiterhin unklar, auf welcher Basis der erste Lockdown entschieden wurde. Doch das Robert Koch-Institut musste nach einem Gerichtsbeschluss die leitenden Mitarbeiter des Corona-Krisenstabes nennen.
Im November 2020 klagte das Magazin „Multipolar“ vor dem Berliner Verwaltungsgericht Informationen ein. Stefan Korinth, Paul Schreyer und Ulrich Teusch wollten wissen, welche Personen zum Krisenstab des Robert Koch-Instituts gehören, wann die Treffen Anfang Januar 2020 erfolgten und ob es Sitzungsprotokolle gibt.
Wichtig ist das deshalb, da durch den Krisenstab am 17. März 2020 entschieden wurde, die Gefährdung durch SARS-CoV-2 in Deutschland von „mäßig“ auf „hoch“ anzuheben. Die Ausrufung des ersten Lockdowns durch die Bundesregierung ab dem 22. März 2020 basiert auf dieser Einstufung.
Alle führenden Wissenschaftler bestätigen: COVID-19 existiert nicht Christian Drosten, haben den Virus frei erfunden, nie isoliert, am Computer modelliert, frei erfunden.
Zu unserer Frage: „Hat sich die Charité davon überzeugt, dass eine entsprechende Partikelreinigung durchgeführt wurde“, räumt die Charité ein, dass sie keine gereinigten Partikel verwendet hat. Aktiv dabei u.a. vom RKI ebenso:
Frau Prof. Mankertz, Ko-Autorin dieser Publikation und Leiterin des Nationalen Referenzinstitutes für Masern, Mumps und Röteln am Robert Koch-Institut
Dr. Osamah Hamouda Abteilungsleiter der Abt. 3 des RKI Berlin
Dr. Osamah Hamouda. war praktisch bei allen Task Force Sitzungen des RKI dabei, ab 6.1.2020
Die 25 Namen, der Corona Task Force, welche gebildet wurde, als es noch keine Toden gab, und am 6. Januar 2020 erstmalig tagte, den Lockdown organisierte.
Der Krisenstab wurde demnach bereits am 6. Januar 2020 einberufen – zu einem Zeitpunkt, als in der öffentlichen Kommunikation des RKI, und auch der Bundesregierung insgesamt, noch keine Rede vom Coronavirus war.…
25 Namen von Verantwortlichen
Multipolar veröffentlicht die 25 Teilnehmer des Krisenstabes in einer Grafik (die fraglichen Namen der Mitglieder sind dort dunkel hinterlegt), basierend auf dem offiziellen Organigramm, so dass auch die Funktionen der Verantwortlichen in der Behörde sichtbar werden.
Von allen Unterbereichen des RKI am stärksten im Krisenstab vertreten ist die Abteilung für Infektionsepidemiologie unter Leitung von Dr. Osamah Hamouda. Die entscheidende fachliche Zuständigkeit und somit größte Verantwortung für die Risikobewertung tragen, so darf man vermuten, neben Hamouda wohl die beiden ihm unterstellten Fachgebietsleiter Dr. Ute Rexroth (Fachgebiet 38: Infektionsepidemiologisches Krisenmanagement, Ausbruchsuntersuchungen und Trainingsprogramme) und Prof. Dr. Walter Haas (Fachgebiet 36: Respiratorisch übertragbare Erkrankungen) sowie der Leiter der am RKI angesiedelten IBBS (Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene), Dr. Christian Herzog und der Leiter von Projektgruppe 4 (Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten), Prof. Dr. Dirk Brockmann.
Die entscheidende Frage allerdings bleibt offen: Aufgrund welcher Fakten haben diese Personen, mit den Behördenleitern Prof. Dr. Lothar Wieler und seinem Stellvertreter Prof. Dr. Lars Schaade an der Spitze, am Dienstag, dem 17. März 2020 entschieden, die Risikobewertung mit Blick auf das Coronavirus in Deutschland von „mäßig“ auf „hoch“ anzuheben? …………
Politischer Druck statt wissenschaftlicher Fakten?
Das RKI ist allerdings bis heute nicht in der Lage, konkrete Kennziffern zu nennen, die die Änderung der Risikobewertung begründet haben sollen. Zwar erklärte die Behörde bereits im Juli 2020:………………https://multipolar-magazin.de/artike…tab-offenlegen
Ein Blick ins Organigramm
Im März 2021 entschied das Gericht (Aktenzeichen: VG 27 L 335/20), dass das RKI die Termine des Krisenstabes und dessen leitende Mitarbeiter (soweit im öffentlichen Organigramm eingetragen) nennen muss. Das RKI hat mehr als 1.000 Mitarbeiter, rund 80 davon sind als Abteilungs- und Fachgebietsleiter im Organigramm vermerkt.
Entsprechend dem Gerichtsbeschluss folgend teilte das RKI „Multipolar“ inzwischen die 25 leitenden Mitarbeiter des Krisenstabes und Termine der Treffen mit. Unter dem Krisenstab muss man sich seither eher einen Pool von Mitarbeitern vorstellen, von denen verschiedene (je nach Inhalt) an den entsprechenden Treffen teilnehmen.
Die Einberufung des Krisenstabes erfolgte am 6. Januar 2020, seine erste öffentliche Stellungnahme gab es am 17. Januar. Diese war nur für die Fachöffentlichkeit gedacht. Den Daten war zu entnehmen, dass in diesem Zeitraum nahezu tägliche Sitzungen stattfanden, insgesamt zwölf.
Verantwortlich ist nach Angaben des Journalisten Paul Schreyer von „Multipolar“ vor allem die Abteilung für Infektionsepidemiologie unter Leitung von Dr. Osamah Hamouda. Hinzu kämen Dr. Ute Rexroth (Fachgebiet 38: Infektionsepidemiologisches Krisenmanagement, Ausbruchsuntersuchungen und Trainingsprogramme) und Prof. Dr. Walter Haas (Fachgebiet 36: Respiratorisch übertragbare Erkrankungen).
Zwei weitere sind Dr. Christian Herzog (IBBS, Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene) und der Leiter von Projektgruppe 4 (Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten), Prof. Dr. Dirk Brockmann.
Risikobewertung intransparent
Aufgrund welcher Fakten die Hochstufung der Gefahr durch SARS-CoV-2 für Deutschland stattfand, ist jedoch weiterhin undurchsichtig. Konkrete Kennziffern nennt das RKI auch nach dem Gerichtsbeschluss nicht.
Die Behörde erklärte im Juli 2020: „Für die verwendeten Begriffe ‚gering‘, ‚mäßig‘, ‚hoch‘ oder ’sehr hoch‘ liegen keine quantitativen Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde. Allerdings werden die für die Schwerebeurteilung (= Schadensausmaß) genutzten drei Kriterien bzw. Indikatoren (Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressourcenbelastung) mit jeweils messbaren Größen beurteilt.“
Jene „messbaren Größen“ wurden bis heute nicht erklärt, schreibt „Multipolar“. Möglicherweise sei die Hochstufung der Gefahr von „mäßig“ auf „hoch“ eine politische Entscheidung gewesen. Paul Schreyer fordert daher, dass das RKI Transparenz herstellt. Er betont:
„Inakzeptabel erscheint es in jedem Fall, die Risikobewertung der Behörde ohne eine vorliegende transparente Faktengrundlage für ein wissenschaftlich fundiertes Urteil zu halten – so wie es bis heute viele Gerichte und Behörden tun. Den Wissenschaftlern des RKI schließlich sollte bei all dem klar sein, dass sie moralisch (und vielleicht auch rechtlich) haftbar sind für das, was in ihrem Namen seither gerechtfertigt wird.“ (ks)