Bulgarischer Politiker ruft zur Aufhebung „idiotischer“ Russland-Sanktionen auf
19:23 28/10/2014
![]() |
Vojislav Seselj in the courtroom. Photo by BETA |
![]() |
Police in front Beko's home. | Photo by Beta |
![]() |
Milan Beko. | Photo by Beta |
GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG |
| |||||||||||||||||||||||||||||
26.11.2014 |
| |||||||||||||||||||||||||||||
eingereicht gemäß Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 der Geschäftsordnung anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen: EFDD (B8‑0292/2014) ECR (B8‑0294/2014) Verts/ALE (B8‑0296/2014) S&D (B8‑0300/2014) ALDE (B8‑0304/2014) GUE/NGL (B8‑0306/2014) PPE (B8‑0307/2014) zu Serbien und dem Fall von Vojislav Šešelj, der Kriegsverbrechen bezichtigt wird (2014/2970(RSP)) Cristian Dan Preda, Andrej Plenković, David McAllister, Elmar Brok, Dubravka Šuica, Davor Ivo Stier, Jaromír Štětina, Giovanni La Via, Joachim Zeller, Tunne Kelam, Lorenzo Cesa, Franck Proust, Petri Sarvamaa, Bogdan Brunon Wenta, Monica Macovei, Jeroen Lenaers, Seán Kelly, Jiří Pospíšil, Gabrielius Landsbergis, Marijana Petir, Tomáš Zdechovský, Lara Comi, László Tőkés, Ivana Maletić, Tadeusz Zwiefka im Namen der PPE-Fraktion Josef Weidenholzer, Goffredo Maria Bettini, Liisa Jaakonsaari, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Victor Boştinaru, Richard Howitt, Tonino Picula, Marc Tarabella, Nicola Caputo, Biljana Borzan, Doru-Claudian Frunzulică, Miroslav Poche, Elena Valenciano Martínez-Orozco im Namen der S&D-Fraktion Charles Tannock, Ruža Tomašić, Ryszard Czarnecki im Namen der ECR-Fraktion Jozo Radoš, Ivo Vajgl, Ivan Jakovčić, Fernando Maura Barandiarán, Pavel Telička, Izaskun Bilbao Barandica, Marietje Schaake, Louis Michel, Marielle de Sarnez, Johannes Cornelis van Baalen, Gérard Deprez, Dita Charanzová, Petras Auštrevičius, Javier Nart, Antanas Guoga, Urmas Paet, Ilhan Kyuchyuk im Namen der ALDE-Fraktion Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion Davor Škrlec, Igor Šoltes, Ulrike Lunacek, Tamás Meszerics, Ernest Urtasun, Barbara Lochbihler, Jordi Sebastià, Heidi Hautala, Klaus Buchner im Namen der Verts/ALE-Fraktion Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao im Namen der EFDD-Fraktion |
![]() | ||
Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Serbien, – unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits, das am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, – unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission über Serbien 2014 (SWD(2014)0302) vom 8. Oktober 2014, – unter Hinweis auf das Statut des Internationalen Gerichtshofs zur Verfolgung von Personen, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, welche seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangen wurden (ICTY), – unter Hinweis auf Artikel 65 der Verfahrens- und Beweisordnung des ICTY; – gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass Vojislav Šešelj, der Vorsitzende der Serbischen Radikalen Partei, vor dem ICTY angeklagt ist, und zwar wegen Verfolgungen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, Vertreibung, unmenschlicher Handlungen (zwangsweise Überführung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sowie wegen Mordes, Folter, grausamer Behandlung, mutwilliger Zerstörung von Dörfern und nicht durch militärische Zwänge gerechtfertigte Verwüstungen, der Zerstörung und der vorsätzlichen Beschädigung von religiösen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen, Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums (Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges) in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Teilen der Vojvodina (Serbien), wobei diese Taten zwischen 1991 und 1993 begangen wurden; B. in der Erwägung, dass der ICTY 1993 von den Vereinten Nationen eingerichtet worden ist, um Kriegsverbrechen in den 1990er-Jahren zu verfolgen, wodurch die Grundlagen für die Konfliktbeilegung und den Wiederaufbau der Region nach dem Ende des Konflikts bereitet wurden; C. in der Erwägung, dass die Strafkammer des Gerichts am 6. November 2014 nach mehr als elfjähriger Haft und während des laufenden Verfahrens von Amts wegen die vorläufige Freilassung von Vojislav Šešelj aus Gründen der Verschlechterung seines Gesundheitszustands angeordnet hat, jedoch mit der Auflage, dass er erstens keinen Einfluss auf Zeugen und Opfer nimmt und zweitens vor der Kammer erscheint, sobald sie es anordnet; in der Erwägung, dass Vojislav Šešelj seit Beginn des Prozesses eine feindselige Haltung gegenüber dem ICTY eingenommen hat, indem er das Gerichtsverfahren wiederholt unterbrach, störte und verzögerte, und dass er wegen der Einschüchterung von Zeugen – wodurch er die Anweisungen des Gerichts missachtet hatte – in drei getrennten Fällen belangt wird; D. in der Erwägung, dass Vojislav Šešelj nach seiner Rückkehr nach Serbien in Belgrad mehrere Reden in der Öffentlichkeit gehalten hat, in denen er betonte, selbst auf Anordnung nicht freiwillig wieder vor Gericht zu erscheinen, und seine Absicht bekundete, gegen eine der zwei Auflagen zu verstoßen, unter denen er freigelassen worden war; E. in der Erwägung, dass Vojislav Šešelj mehrmals die Schaffung von „Großserbien“ gefordert und öffentlich Ansprüche gegen Nachbarländer erhoben hat, auch gegen den EU-Mitgliedstaat Kroatien, und dass er zu Hass gegen Bevölkerungsgruppen angestachelt hat, die nicht dem serbischen Volk angehören; in der Erwägung, dass er in einer Pressemitteilung am 23. Jahrestag der Eroberung der kroatischen Stadt Vukovar durch serbische paramilitärische Kräfte und die jugoslawische Volksarmee im Jahr 1991 die serbischen Tschetniks zur „Befreiung“ von Vukovar und den damit verbundenen Grausamkeiten beglückwünscht hat, womit er gegen die Auflage verstoßen hat, keinen Einfluss auf die Opfer zu nehmen; in der Erwägung, dass die serbische Friedensgruppe „Frauen in Schwarz“ in Belgrad zusammengekommen ist, um der Opfer der Belagerung in einer Performance mit dem Titel „Wir werden die Verbrechen von Vukovar niemals vergessen“ zu gedenken; 1. verurteilt aufs Schärfste Vojislav Šešeljs Kriegshetze, Aufstachelung zum Hass und die von ihm erhobenen Gebietsansprüche sowie seine Versuche, Serbien von seinem Weg in die EU abzubringen; bedauert, dass er seine vorläufige Freilassung für provokante Auftritte in der Öffentlichkeit genutzt und zu Kriegsrhetorik gegriffen hat, wodurch die seelischen Wunden der Opfer aus den Zeiten des Krieges und der Grausamkeiten Anfang der 1990er-Jahre wieder aufgerissen wurden; betont, dass die unlängst getätigten Äußerungen Šešeljs dazu führen könnten, dass die Fortschritte bei der Zusammenarbeit und Aussöhnung in der Region ausgehöhlt und die Bemühungen der vergangenen Jahre zunichte gemacht werden; 2. erinnert die Staatsorgane Serbiens an ihre Verpflichtungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem ICTY und an die Verpflichtungen Serbiens als Bewerberland; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass keine angemessene politische Reaktion erfolgt ist und die Staatsorgane Serbiens nicht rechtlich gegen Šešeljs Verhalten vorgegangen sind, wodurch das Vertrauen der Opfer in das Gerichtsverfahren untergraben wird; legt den Staatsorganen Serbiens und den demokratischen Parteien nahe, öffentliche Hassreden und Kriegsrhetorik jeglicher Art zu verurteilen und sich für den Schutz von Minderheiten und kulturelle Rechte einzusetzen; fordert die Staatsorgane Serbiens auf, zu untersuchen, ob Šešelj gegen serbisches Recht verstoßen hat, und die Rechtsvorschriften, mit denen Hassreden, Diskriminierung und Aufrufe zur Gewalt unter Strafe gestellt werden, in vollem Umfang anzuwenden; bekundet allen Parteien, nichtstaatlichen Organisationen und Einzelpersonen in Serbien, die gegen Hassreden vorgehen, seine Unterstützung; 3. fordert den ICTY und dessen Staatsanwaltschaft auf, Maßnahmen in die Wege zu leiten, um erneut zu prüfen, ob unter den neuen Umständen die Voraussetzungen für die vorläufige Freilassung noch erfüllt sind; stellt fest, dass unterschiedliche Standards in Bezug auf die Praxis des Gerichtshofs bei vorläufigen Freilassungen wohl kaum dazu beitragen dürften, die Ziele des ICTY zu verwirklichen; legt dem ICTY nahe, entschlossen zu handeln, um das Vertrauen wiederherzustellen, das durch Šešeljs entsetzliche und nicht hinnehmbare Äußerungen in der Öffentlichkeit beschädigt worden ist – auch indem es alle gebotenen Maßnahmen trifft, um alle noch anhängigen Straf- und Berufungsverfahren beschleunigt zum Abschluss zu bringen; stellt erneut fest, dass eine zwingende Voraussetzung für eine echte und dauerhafte Versöhnung darin besteht, dass Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Nationalversammlung Serbiens, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und dem Präsidenten des ICTY zu übermitteln. |
”Ich, ein alter Mann, sage euch, dass wir in einer Vorkriegszeit leben”. “Hitler bedeutet Krieg”, habe sein Vater 1933 zu ihm gesagt. Als Heranwachsender habe er das nicht geglaubt. Und so sei das jetzt wieder. “In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.”
Egon Bahr
![]() |
Reno Sinovcic. Photo: Youtube screenshot |
inShare